Wenn ein Käufer für ein Produkt mit 0-Tage-Rückgaberecht eine Rückerstattung beantragt, müssen wir die Rückerstattung durchführen.
Ausnahme: Wir haben einen Nachweis darüber, dass der Käufer das Produkt bereits erhalten hat. Abhängig vom Produkttyp kann der Nachweis entweder automatisch erfolgen oder muss durch dich manuell eingereicht werden.
Automatischer vs. manueller Nachweis
Es gibt zwei Arten von Nachweisen:
- Automatische Nachweise werden von Digistore24 für bestimmte Produkte erfasst. Falls ein automatischer Nachweis vorhanden ist, brauchst du nichts zu tun.
- Manuelle Nachweise müssen von dir hochgeladen und bei uns eingereicht werden. Falls kein automatischer Nachweis vorhanden ist, bitten wir dich um einen manuellen Nachweis.
Übersichtstabelle
Der folgenden Tabelle kannst du entnehmen
- ob für deinen Produkttyp ein automatischer oder manueller Nachweis möglich ist
- und wie der Nachweis erfolgt
Produkttyp | Automatischer Nachweis | Manueller Nachweis |
Download-Produkt |
Erfolgt, wenn du den Download-Tresor nutzt |
Nicht möglich |
Mitgliederbereich* |
Erfolgt mit:
Wenn du ein anderes Mitgliedersystem nutzt, kann der Zugriff auf dein Produkt per API-Funktion logMemberAccess protokolliert werden. |
Nicht möglich |
Dienstleistung |
Nicht möglich |
Möglich |
Seminar |
Nicht notwendig |
Bei Seminaren mit 0-Tage-Rückgaberecht ist die Rückgabe immer ausgeschlossen |
Versandprodukt |
Erfolgt, wenn du Versandinformationen automatisch an Digistore24 überträgst |
Möglich, wenn du Versandinformationen nicht automatisch an Digistore24 überträgst |
* Der automatische Nachweis für Mitgliederbereiche ist nur möglich, wenn Käufer alle Inhalte sofort erhalten. Bei zeitlich versetztem Freischalten (Drip-Content) kann der Käufer immer eine (Teil-)Rückgabe einfordern.
Nachweis einreichen
Achtung
Der Nachweis ist aus rechtlicher Sicht wichtig und muss eindeutig sein. Grundsätzlich muss der Nachweis den Käufer und die konkrete Bestellung belegen und dass der Kunde das Produkt genutzt hat. In vielen Fällen reicht es, dass der Kunde das Produkt geöffnet (sich eingeloggt oder es heruntergeladen) hat und so Zugriff auf die Inhalte hatte.Nicht ausreichend als Nachweis sind Einladungslinks, z. B. für Zoom-Meetings, da daraus keine Teilnahme oder Nutzen des Produkts hervorgeht.
So reichst du einen Nachweis ein
- Öffne in der Vendor-Ansicht Berichte > Rückgabe-Anfragen.
- Wähle beim Suchkriterum Wurde Leistung erbracht? das Kriterium Nachweis einreichen.
- Klicke auf Suchen.
In den Suchergebnissen werden alle offenen Rückgabe-Anfragen angezeigt.
- Klicke beim Suchergebnis, für das du einen Nachweis einreichen möchtest, auf das Lupe-Symbol.
Das Fenster Leistungserbringung nachweisen öffnet sich.
- Wähle unter Wurde Leistung erbracht? die Option Ja, Nachweis siehe unten.
- Gib ggf. eine Nachricht ein, in der du die Leistungserbringung erläuterst.
- Füge über die Schaltfläche Datei auswählen den Nachweis hinzu.
- Um den Nachweis zur Prüfung einzureichen, klicke auf Antwort einreichen.
Das passiert, nachdem wir deinen Nachweis geprüft haben
Wenn wir den Nachweis akzeptieren:
- Wir leiten den Nachweis und deine Nachricht an den Käufer weiter
- Wir führen die Rückerstattung nicht durch
Wenn wir den Nachweis nicht akzeptieren oder wenn du auf den Nachweis verzichtet hast:
- Wir führen die Rückerstattung durch