In der Europäischen Union (EU) gelten rechtliche Kriterien (Rechtskriterien) für Upsellseiten. Die Rechtskriterien dienen dem Schutz des Kunden und beinhalten Vorgaben für die Darstellung und das Verhalten von Upsellseiten und Kaufentscheidungs-Buttons. Sie schützen auch dich vor einem erhöhten Reklamations- und Verwaltungsaufkommen. Digistore24 prüft beim Kaufvorgang auf der Upsellseite, ob die EU-Rechtskriterien greifen. So kannst du als Vendor rechtssichere Upsells anbieten.
Hinweis
Mit dem Upsell-Kaufen-Button von Digistore24 bist du auf der sicheren Seite.
Verkaufsbedingungen
Die EU-Rechtskriterien gelten beim Verkauf an Privatkunden (Business to Customer), nicht an gewerbliche Kunden (Business to Business). Eine Bestellung ist dann gewerblich, wenn der Käufer als Unternehmer handelt.
EU-Rechtskriterien greifen:
- Beim Verkauf an Privatkunden, wenn der Verkäufer in der EU ansässig ist. Dies gilt unabhängig vom Standort des Kunden.
Hinweis
Aufgrund des Reseller-Modells ist Digistore24 der Verkäufer deiner Produkte. Die EU-Rechtskriterien greifen also immer beim Verkauf an Privatkunden, wenn der Verkauf über Digistore24 GmbH stattfindet. - Beim Verkauf an Privatkunden, wenn der Kunde in der EU ansässig ist. Dies gilt unabhängig vom Standort des Verkäufers.
Hinweis
Die EU-Rechtskriterien greifen immer beim Verkauf an Privatkunden aus der EU.
EU-Rechtskriterien greifen nicht:
- Beim Verkauf an gewerbliche Kunden. Dies gilt unabhängig vom Standort des Verkäufers oder des Kunden.
- Beim Verkauf an Privatkunden, wenn Verkäufer und Kunde beide außerhalb der EU ansässig sind.
Hinweis
Die EU-Rechtskriterien greifen nicht beim Verkauf über Digistore24 Inc. oder Digistore24 LTD an Nicht-EU-Kunden, z.B. beim Verkauf auf dem amerikanischen Markt.
EU-Rechtskriterien für Upsellseiten
- Die Upsellseite muss klar erkennbar aufzeigen, was für ein Produkt zum Kauf steht.
- Die Upsellseite muss klar erkennbar aufzeigen, zu welchem Preis das Produkt verkauft wird und welche Zusatzkosten entstehen, z.B. Versandkosten.
- Die Upsellseite muss klar erkennbar aufzeigen, nach welchem Zahlungsplan die Bezahlung erfolgt.
- Auf der Upsellseite darf nur dann ein Streichpreis angezeigt werden, wenn der Streichpreis auch wirklich als ein Zahlungsplan im Produkt hinterlegt ist.
- Die Upsellseite muss klar erkennbar aufzeigen, welche Rechtsbedingungen für den Kauf gelten.
- Die Upsellseite muss die oben genannten Informationen klar erkennbar in Nähe des Kaufen-Buttons anzeigen, damit der Kunde den Zusammenhang versteht.
- Die Upsellseite darf nicht suggerieren, dass der vorherige Kauf noch nicht abgeschlossen ist oder nachträglich erweitert wird, z.B. durch die Anzeige eines Fortschrittsbalkens oder eine Formulierung wie "Deine Bestellung ist noch nicht abgeschlossen".
- Der Kaufen-Button darf nicht suggerieren, dass der vorherige Kauf noch nicht abgeschlossen ist oder nachträglich erweitert wird, z.B. durch eine Formulierung wie "Zur Bestellung hinzufügen".
- Der Kaufen-Button darf nicht irreführend im Hinblick auf den hinterlegten Zahlungsplan sein, z.B. durch eine Formulierung wie "Geschenk sichern" für ein kostenpflichtiges Produkt.
Hinweis
Der Upsell-Kaufen-Button von Digistore24 erfüllt die EU-Rechtskriterien.
Verwendest du eigene Kaufen-Buttons, nutze z.B. Formulierungen wie "Ich möchte mir das Produkt sichern", "Hier bestellen" oder "Ja, ich möchte das Produkt haben". Der Vertragsabschluss erfolgt dann automatisch über unseren rechtssicheren Upsell-Kaufen-Button.
Mehr dazu erfährst du hier: Kaufentscheidungs-Buttons auf Upsellseiten