Hinweis
Dieser Artikel gilt nur für Produkte, die in der EU über den irischen Reseller Digistore24 MSLW Limited vertrieben werden.
Zweck und Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die Basisanforderungen an Etiketten fest. Sie müssen erfüllt sein, bevor ein Etikettendesign für ein White-Label-Nahrungsergänzungsmittel für die Produktion freigegeben wird. Es dient als Referenz für Vendoren, Etikettendesigner und Hersteller, die das Etikettendesign erstellen oder freigeben.
Diese Anforderungen sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie gelten für alle Produkte, unabhängig von Rezeptur, Marke oder Verpackungsformat. Diese Basisanforderungen werden laufend gepflegt und können sich ändern. Änderungen im EU-Lebensmittelrecht, im nationalen Recht des Zielmarkts oder bei den Zulassungen von Angaben im EU-Register können eine Aktualisierung auslösen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die Richtlinie 2002/46/EG und die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Wenn diese Basisanforderungen dem geltenden Recht widersprechen, hat das Recht Vorrang. Produktspezifische Elemente fallen nicht unter diese Basisanforderungen. Dazu gehören Markenname, Rezeptur, Angaben (Claims), Zutatenliste und Etikettendesign. Sie werden im Rahmen des regulären Freigabeprozesses für Etiketten im Einzelfall geprüft.
Hinweis zur Sprache: Alle Beispiele sind zur besseren Verständlichkeit auf Englisch. Pflichtangaben auf dem Etikett müssen in einer Sprache stehen, die Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird, leicht verstehen. In der Regel ist das die jeweilige Amtssprache. Jedes von Digistore24 bereitgestellte Etikettendesign muss für den Zielmarkt korrekt übersetzt und angepasst werden. Eine reine maschinelle Übersetzung reicht nicht aus. Mehrsprachige Etiketten sind erlaubt, wenn alle Pflichtangaben vollständig übersetzt sind und in jeder Sprache die Anforderungen an die Lesbarkeit erfüllen.
Pflichtangaben im Überblick
Jedes Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels, das in der EU verkauft wird, muss die folgenden Pflichtangaben tragen. Die Abschnitte danach beschreiben jede Angabe im Detail.
- Rechtliche Bezeichnung des Lebensmittels: „Food Supplement“ (in der jeweiligen Sprache)
- Namen bzw. Kategorien der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe, die das Produkt kennzeichnen
- Zutatenliste (einschließlich Zusatzstoffen, Allergene hervorgehoben)
- Nettofüllmenge (Anzahl der Einheiten und/oder Nettogewicht bzw. Nettovolumen)
- Empfohlene tägliche Verzehrmenge (Dosierungsanleitung)
- Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten
- Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung sind
- Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren
- Nährwertdeklaration mit %NRV für Vitamine und Mineralstoffe
- Mindesthaltbarkeitsdatum („Best before“ / „Best before end“)
- Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen (falls relevant)
- Chargen- bzw. Losnummer
- Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (FBO) in der EU (immer Digistore24 MSLW Limited)
- Ursprungsland bzw. Herkunftsort (falls vorgeschrieben)
- Alle zusätzlichen Pflicht-Warnhinweise, die sich aus bestimmten Zutaten ergeben
Anforderungen im Detail
Öffne die folgenden Abschnitte, um die vollständigen Vorgaben zur jeweiligen Pflichtangabe zu sehen.
Rechtliche Bezeichnung: „Food Supplement“
Nach Artikel 6 der Richtlinie 2002/46/EG lautet die rechtliche Bezeichnung dieser Produkte „Food Supplement“ (Nahrungsergänzungsmittel). Diese Bezeichnung muss zusätzlich zu (nicht anstelle von) einem Marken- oder Fantasienamen auf dem Etikett stehen. Markennamen, Fantasienamen und beschreibende Bezeichnungen können die rechtliche Bezeichnung nicht ersetzen.
Die rechtliche Bezeichnung muss in die Sprache des Zielmarkts übersetzt werden, zum Beispiel:
| EN: Food Supplement |
| DE: Nahrungsergänzungsmittel |
| FR: Complément alimentaire |
| ES: Complemento alimenticio |
| IT: Integratore alimentare |
| NL: Voedingssupplement |
Schriftgröße und Lesbarkeit
Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt Mindestregeln für die Lesbarkeit aller Pflichtangaben fest. Pflichtangaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft sein. Sie dürfen nicht durch andere Text- oder Bildelemente verdeckt, undeutlich gemacht oder unterbrochen werden.
| Anforderung | Vorgabe / Was wir prüfen |
| Mindest-x-Höhe (allgemein) | 1,2 mm – die Höhe des Kleinbuchstabens „x“ der gewählten Schrift muss bei allen Pflichtangaben mindestens 1,2 mm betragen. |
| Mindest-x-Höhe (kleine Verpackungen) | 0,9 mm – gilt nur, wenn die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 cm² ist. |
| Ausnahme von der Nährwertdeklaration | Verpackungen mit einer bedruckbaren Fläche < 25 cm² müssen keine Nährwertdeklaration tragen. Verpackungen < 10 cm² müssen weder eine Nährwertdeklaration noch eine Zutatenliste tragen (die übrigen Pflichtangaben gelten weiterhin). |
| Kontrast und Hintergrund | Der Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Lege Pflichtangaben nicht über unruhige Bildelemente. |
| Dauerhaftigkeit | Druck und Etiketten dürfen sich bei normaler Handhabung und Lagerung nicht abreiben, verschmieren oder ablösen. |
| Gleiches Sichtfeld | Rechtliche Bezeichnung und Nettofüllmenge müssen im gleichen Sichtfeld stehen. |
Wichtig: Die x-Höhe ist nicht die Schriftgröße in Punkt. Verschiedene Schriften ergeben bei gleicher Punktgröße unterschiedliche x-Höhen. Miss immer den tatsächlichen Kleinbuchstaben „x“ der gewählten Schrift auf dem Proof in Originalgröße.
Erforderliche Bestätigung durch Vendor / Hersteller
- Größte Oberfläche der Verpackung (cm²) – bestimmt, ob die 1,2-mm- oder die 0,9-mm-Regel gilt.
- Bestätigung der x-Höhe der Pflichtangaben auf dem Etikettendesign in Originalgröße.
Zutatenliste
Das Etikett muss eine Zutatenliste enthalten. Sie beginnt mit „Ingredients“ oder dem entsprechenden Begriff in der Sprache des Etiketts.
Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Anteils im Produkt aufgeführt werden.
Außerdem muss die Liste:
- zusammengesetzte Zutaten in ihre einzelnen Bestandteile aufschlüsseln, wo das vorgeschrieben ist;
- Zusatzstoffe eindeutig benennen, einschließlich ihrer Funktion, zum Beispiel „anti-caking agent: silicon dioxide“ (Trennmittel: Siliciumdioxid);
- die Herkunft pflanzlicher Öle oder Fette angeben, zum Beispiel „vegetable oil: sunflower“ (Pflanzenöl: Sonnenblume);
- technisch hergestellte Nanomaterialien mit „(nano)“ kennzeichnen;
- Kapselhüllen, Überzüge, Überzugsmittel und alle Verarbeitungshilfsstoffe aufführen, die im Endprodukt verbleiben.
Haftungsausschluss: Digistore24 prüft die Rezeptur und die Zusammensetzung der Zutaten nicht selbst. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Zutatenliste dem tatsächlichen Nahrungsergänzungsmittel entspricht. Digistore24 stützt sich auf die Produktunterlagen des Herstellers, einschließlich des jeweiligen Analysezertifikats (Certificate of Analysis, CoA) und der Rezepturunterlagen, und prüft auf dieser Grundlage die Verkehrsfähigkeit des Produkts.
Allergene
Jedes der 14 in der EU geregelten Allergene, das im Produkt enthalten ist, muss in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, zum Beispiel fett, in GROSSBUCHSTABEN, unterstrichen oder in einer Kontrastfarbe.
Wenn auf dem Etikett steht, dass Allergene fett gedruckt sind, muss das im finalen Etikettendesign sorgfältig geprüft werden. Bei einigen Etikettenprüfungen stand dieser Hinweis auf dem Etikett, obwohl die Allergene nicht fett gedruckt waren. Das muss vor der Freigabe korrigiert werden.
Hinweise wie „Kann Spuren enthalten“ oder zu Kreuzkontaminationen sind freiwillig. Wenn du sie verwendest, müssen sie korrekt und nicht irreführend sein und durch die dokumentierte Risikobewertung des Herstellers belegt werden.
Wirkstoffe: Wie viel steckt in der Tagesdosis?
- Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss das Etikett klar angeben, wie viel von jedem wichtigen Wirkstoff in der empfohlenen Tagesmenge enthalten ist.
- Dazu können Vitamine, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte, Aminosäuren oder andere wichtige Zutaten gehören.
- Die angegebenen Mengen müssen sich auf das verkaufte Endprodukt beziehen, nicht nur auf die Rohstoffangaben des Lieferanten. Kleine, übliche Abweichungen aus der Herstellung sind in der Regel akzeptabel.
Nährwertdeklaration und Nährstoffbezugswerte (NRV)
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten eigene Kennzeichnungsregeln für Nährstoffe (Artikel 8 der Richtlinie 2002/46/EG). Die für allgemeine Lebensmittel vorgeschriebene „Big 7“-Nährwerttabelle gilt nur, wenn eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe gemacht wird.
| Anforderung | Vorgabe / Was wir prüfen |
| Was angegeben werden muss | Die Menge jedes Nährstoffs oder sonstigen Stoffs mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, der das Produkt kennzeichnet. Die Angabe erfolgt als Zahl, bezogen auf die empfohlene tägliche Verzehrmenge. |
| Einheiten (Vitamine/Mineralstoffe) | Verwende die Einheiten aus Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG (z. B. mg, µg, IE nur, wo zulässig). Gib Zink in mg an, nicht in µg. |
| %NRV | Für Vitamine und Mineralstoffe aus Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss die Menge zusätzlich als Prozentsatz des Nährstoffbezugswerts (NRV) pro empfohlener Tagesmenge angegeben werden. |
| Regel zur signifikanten Menge | Ein Vitamin oder Mineralstoff darf nur dann Gegenstand einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angabe sein, wenn er mit mindestens 15 % des NRV pro empfohlener Tagesmenge enthalten ist. |
Beispiel-Layout
Nutrition Information per daily dose (2 capsules):
Vitamin C 80 mg (100% NRV*)
Vitamin D 10 µg (200% NRV*)
Zinc 5 mg (50% NRV*)
Magnesium 100 mg (27% NRV*)
*NRV = Nutrient Reference Value per Regulation (EU) No 1169/2011, Annex XIII.
Nettofüllmenge
- Bei Nahrungsergänzungsmitteln in Dosierform (Kapseln, Tabletten, Gummis, Sachets) wird die Nettofüllmenge üblicherweise als Anzahl der Einheiten angegeben. Das Nettogewicht des Inhalts muss aber zusätzlich angegeben werden.
- Nahrungsergänzungsmittel werden in der Regel nach Anzahl der Einheiten angegeben, zum Beispiel „60 capsules“, „90 tablets“ oder „30 sachets“. Diese Angabe muss der tatsächlichen Füllmenge entsprechen.
- Das Etikett muss die Nettofüllmenge außerdem in metrischen Einheiten angeben, zum Beispiel „60 capsules / 36 g“ oder bei Flüssigkeiten „250 ml“.
- Die Nettofüllmenge muss im gleichen Sichtfeld stehen wie die rechtliche Bezeichnung „Food Supplement“.
Empfohlene Tagesdosis und Pflicht-Warnhinweise
Nach Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2002/46/EG müssen die folgenden fünf Elemente zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) auf jedem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels stehen:
| Anforderung | Vorgabe / Was wir prüfen |
| (a) Kennzeichnende Nährstoffe | Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die das Produkt kennzeichnen (z. B. „Vitamin C“, „Magnesium and Vitamin B6“, „Omega-3“). |
| (b) Empfohlene tägliche Verzehrmenge | Klare Verzehrempfehlung mit der Menge, die pro Tag eingenommen werden soll, z. B. „Take 1 capsule daily with a glass of water“ oder „Take 2 tablets twice daily“. Wenn die Tagesmenge aufgeteilt wird, sollte die gesamte Tagesmenge erkennbar sein. |
| (c) Hinweis zur Nicht-Überschreitung | Ein Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten. |
| (d) Hinweis zur abwechslungsreichen Ernährung | Ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sind. |
| (e) Hinweis zur Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern | Ein Hinweis, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahrt werden muss. |
Standardformulierung (englische Basis – für den Zielmarkt übersetzen)
- Take [X] [capsule(s)/tablet(s)] daily with water, preferably with a meal.
- Do not exceed the recommended daily dose.
- Food supplements should not be used as a substitute for a varied and balanced diet and a healthy lifestyle.
- Keep out of reach of young children.
Hinweis: Das Etikett darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht genügend Nährstoffe liefert.
Zusätzliche Pflicht-Warnhinweise (falls zutreffend)
Je nach Rezeptur können zusätzliche Warnhinweise nötig sein, unter anderem (nicht abschließend):
- Warnhinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit (z. B. bei hochdosiertem Vitamin A oder bestimmten pflanzlichen Stoffen);
- Altersbeschränkungen;
- hoher Koffeingehalt; oder
- besondere nationale Regeln für bestimmte Zutaten wie pflanzliche Stoffe oder Probiotika.
Diese Warnhinweise müssen vor der Freigabe im Einzelfall anhand der finalen Rezeptur und des Zielmarkts geprüft werden.
Mindesthaltbarkeitsdatum (Best before)
Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f und Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreiben für Nahrungsergänzungsmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum vor (für diese Produkte gilt kein Verbrauchsdatum).
| Anforderung | Vorgabe / Was wir prüfen |
| Formulierung | „Best before …“, wenn das Datum Tag, Monat und Jahr enthält. |
| Format | Tag/Monat/Jahr ist die übliche Reihenfolge in der EU. Der Monat sollte eindeutig sein (Buchstaben oder eine Abkürzung mit 3 Buchstaben verwenden, wo der Platz reicht, z. B. „31/12/2027“ oder „BBE 12/2027“). |
| Position | Muss an einer deutlich lesbaren Stelle auf der Verpackung stehen, falls nötig mit einem Verweis auf dem Hauptetikett, z. B. „Best before end: see base of pack.“ |
| Aufbewahrungsbedingungen | Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum von bestimmten Aufbewahrungsbedingungen abhängt, müssen diese im gleichen Sichtfeld stehen. |
Erforderliche Bestätigung vor der Freigabe des Etiketts
- Stabilitäts- bzw. Haltbarkeitsdaten, die den angegebenen Haltbarkeitszeitraum belegen.
- Genaue Position des aufgedruckten Datums auf der fertigen Verpackung (Foto oder Mock-up).
- Format, das bei der Abfüllung verwendet wird (TT/MM/JJJJ, MM/JJJJ usw.).
- Formulierung der Aufbewahrungsbedingungen, abgestimmt auf die Stabilitätsdaten.
Hinweis: Reiche diese Angaben ein, wenn du das Etikett bei Product Compliance zur Freigabe einreichst.
Chargen- bzw. Losnummer
Vorgeschrieben durch die Richtlinie 2011/91/EU. Jede Verpackung muss eine Angabe zur Charge bzw. zum Los tragen, zu der das Lebensmittel gehört. So bleiben Rückverfolgbarkeit und Rückrufe möglich.
- Die Chargen- bzw. Losnummer sollte klar gekennzeichnet sein, meist mit „L“ oder „Lot“, zum Beispiel „L 24A1234“.
- Sie muss lesbar und dauerhaft sein und darf sich nicht leicht entfernen oder verändern lassen.
- Auch wenn eine separate Chargennummer nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird eine eindeutige Chargen- bzw. Losnummer als Best Practice für die Rückverfolgbarkeit erwartet.
- Der Hersteller muss außerdem ein dokumentiertes System zur Chargennummerierung haben.
Hinweis: Wenn du das Etikettendesign bei Product Compliance zur Freigabe einreichst, musst du die Chargen- bzw. Losnummer und ihre genaue Position auf dem Etikett oder der Verpackung bestätigen.
Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer (FBO)
Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreibt Name und Anschrift des in der EU ansässigen Lebensmittelunternehmers vor, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.
Digistore24 ist der EU-Vertriebspartner für alle White-Label-Nahrungsergänzungsmittel. Die folgende Formulierung muss auf jedem Etikett für den EU-Markt stehen. Digistore24 stellt diese Formulierung bereit. Der Vendor darf sie nicht ändern.
Standard-Block für den EU-Vertrieb
Jedes Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels für die EU muss enthalten:
- Angaben zum EU-Vertrieb: Die unten angegebene Standardformulierung von Digistore24. Ersetze [INSERT VENDOR NAME / ENTITY] durch den Firmennamen des Vendors.
- Rücksendeadresse: Die festgelegte Rücksendeadresse des Fulfillment-Partners für das Produkt, entweder ShipOffers oder BigArena.
- Sprache: Die Angaben zum EU-Vertrieb und die Rücksendeadresse müssen in einer Sprache stehen, die Verbraucher im Zielmarkt bzw. in den Zielmärkten leicht verstehen, gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Hinweis
Die Angaben zum EU-Vertrieb sind für jeden Fulfillment-Partner gleich. Nur die Rücksendeadresse unterscheidet sich.
Vollständige Formulierung auf dem Etikett (Englisch)
| Fulfillment-Partner | Vollständige Formulierung auf dem Etikett |
| ShipOffers (Niederlande) | Product by [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], distributed in the EU by Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Ireland. RETURNS: Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Netherlands | helpdesk@digistore24.ie |
| BigArena (Slowakei) | Product by [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], distributed in the EU by Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Ireland. RETURNS: Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Slovakia | helpdesk@digistore24.ie |
Basisübersetzungen
Die folgenden Beispiele zeigen die Standardformulierung von Digistore24 für den EU-Vertrieb auf Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch. Für jede Sprache stehen zuerst die Angaben zum EU-Vertrieb, danach die übersetzte Rücksendeadresse für jeden Fulfillment-Partner.
Deutsch (DE)
| Angaben zum EU-Vertrieb | Produkt von [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], vertrieben in der EU durch Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Irland. |
| Rücksendeadresse: ShipOffers (Niederlande) | RÜCKSENDUNGEN: Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Niederlande | helpdesk@digistore24.ie |
| Rücksendeadresse: BigArena (Slowakei) | RÜCKSENDUNGEN: Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Slowakei | helpdesk@digistore24.ie |
Französisch (FR)
| Angaben zum EU-Vertrieb | Produit de [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], distribué dans l'UE par Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Irlande. |
| Rücksendeadresse: ShipOffers (Niederlande) | RETOURS : Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Pays-Bas | helpdesk@digistore24.ie |
| Rücksendeadresse: BigArena (Slowakei) | RETOURS : Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Slovaquie | helpdesk@digistore24.ie |
Spanisch (ES)
| Angaben zum EU-Vertrieb | Producto de [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], distribuido en la UE por Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Irlanda. |
| Rücksendeadresse: ShipOffers (Niederlande) | DEVOLUCIONES: Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Países Bajos | helpdesk@digistore24.ie |
| Rücksendeadresse: BigArena (Slowakei) | DEVOLUCIONES: Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Eslovaquia | helpdesk@digistore24.ie |
Italienisch (IT)
| Angaben zum EU-Vertrieb | Prodotto di [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], distribuito nell'UE da Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Irlanda. |
| Rücksendeadresse: ShipOffers (Niederlande) | RESI: Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Paesi Bassi | helpdesk@digistore24.ie |
| Rücksendeadresse: BigArena (Slowakei) | RESI: Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Slovacchia | helpdesk@digistore24.ie |
Niederländisch (NL)
| Angaben zum EU-Vertrieb | Product van [INSERT VENDOR NAME / ENTITY], in de EU gedistribueerd door Digistore24 MSLW Limited, Ormond Building, 31-36 Ormond Quay Upper, Dublin 7, D07 EE37, Ierland. |
| Rücksendeadresse: ShipOffers (Niederlande) | RETOUREN: Kleine Esch 669, 2841 MK Moordrecht, Nederland | helpdesk@digistore24.ie |
| Rücksendeadresse: BigArena (Slowakei) | RETOUREN: Pinkové Kračany 515, 930 03 Kostolné Kračany, Slowakije | helpdesk@digistore24.ie |
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
- Jede nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe (Claim) auf dem Etikett muss nach geltendem EU-Recht zulässig sein, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Außerdem muss sie in der produktspezifischen Etikettenprüfung freigegeben werden. Eine gesundheitsbezogene Angabe muss in der EU zugelassen sein und durch die Zutatenliste und die Rezeptur des Produkts belegt werden.
- Grundsätzlich darf das Etikett nicht behaupten oder andeuten, dass das Produkt Krankheiten verhütet, behandelt oder heilt. Es darf das Produkt auch nicht anderweitig so darstellen, als hätte es medizinische Eigenschaften.
- Alle Formulierungen von Angaben, einschließlich allgemeiner Wellness-Formulierungen, Verweise auf pflanzliche Stoffe und indirekter Angaben, prüft Product Compliance separat im Rahmen der produktspezifischen Freigabe des Etikettendesigns. Sie fallen nicht unter diese Basisanforderungen.
Checkliste vor dem Einreichen (Vendor / Hersteller)
Bevor du das Etikett bei Product Compliance zur Freigabe einreichst, musst du Folgendes schriftlich bestätigen:
- Ziel-Mitgliedstaat(en) und Sprache(n) des Etiketts.
- Größte Oberfläche der Verpackung (cm²) und bestätigte Mindest-x-Höhe der Pflichtangaben auf dem Proof in Originalgröße.
- Stabilitätsdaten, die den angegebenen Haltbarkeitszeitraum und die Aufbewahrungsbedingungen belegen.
- Format des Mindesthaltbarkeitsdatums und genaue Druckposition auf der Verpackung.
- Format der Chargen- bzw. Losnummer und Druckverfahren.
- Herstellungsland und Herkunft der Hauptzutat.
Bevor du das Etikett bei Product Compliance zur Freigabe einreichst, musst du sicherstellen, dass das Etikett Folgendes enthält:
- Liste aller verwendeten Angaben (Claims) mit der jeweiligen Referenz im EU-Register.
- Empfohlene Tagesdosis und Nettofüllmenge
- Den Digistore24-Block für den EU-Vertrieb, wörtlich übernommen, in der richtigen Sprache und mit eingesetztem Firmennamen des Vendors.
- Vollständige mengenmäßige Rezeptur des Endprodukts (pro Tagesdosis), einschließlich %NRV-Berechnungen, belegt durch Analyse- bzw. Rohstoffdaten und mit korrekten Prozentangaben.
- Allergenstatus jeder Zutat, einschließlich Kapselhülle, Hilfsstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen, wie vorgeschrieben hervorgehoben.