Hier erhältst du alle wichtigen Infos rund um die Umsatzsteuer bei Digistore24 GmbH. Lasse dich nicht von den beiden synonym verwendeten Begriffen „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“ verwirren – sie meinen in Deutschland prinzipiell dasselbe. Im deutschen Steuerrecht ist „Umsatzsteuer“ die korrekte Bezeichnung, da diese auf das „Umsatzsteuergesetz (UStG)“ zurückgeht. In Verbindung mit Verkäufen an Privatkunden ist jedoch eher „Mehrwertsteuer“ verbreitet; und auch aus europäischer Sicht ist dieser Begriff richtig, da die „Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL)“ der EU die rechtliche Basis des deutschen Umsatzsteuergesetzes darstellt.
Achtung: Umsatzsteuer beim Reseller Digistore24 Inc.
Bitte beachte, dass wir die Steuerinformationen von Digistore24-Nutzern mit Sitz im europäischen Raum benötigen. Dies gilt nur, wenn du über die Digistore24 GmbH (deutsche Firma von Digistore24) Produkte verkaufst oder bewirbst. Bist du ausschließlich Vertragspartner von Digistore24 Inc. und hast deinen Firmensitz außerhalb Europas benötigen wir deine Steuerinformationen nicht. Schaue dir bitte für weitere Use Cases diese Tabelle an. WICHTIG: Bitte erkunde dich unbedingt zusätzlich bei deinem örtlichen Steuerberater.
Warum du ein Gewerbe brauchst
Sowohl Vendoren als auch Affiliates benötigen ein Gewerbe, wenn sie über Digistore24 Produkte verkaufen bzw. bewerben möchten. Um als Vendor oder Affiliate eine Auszahlung von Digistore24 zu erhalten, solltest du ein Gewerbe angemeldet haben. Der Verkauf eigener Produkte und die Beteiligung an Verkäufen durch Provisionen sind immer unternehmerische, gewerbliche Handlungen. Auszahlungen können also nur an Firmen, nicht aber an Privatpersonen erfolgen.
Berechnung der Umsatzsteuer für dein Unternehmen
Je nachdem wo dein Unternehmen seinen Sitz hat, erhältst du deine Auszahlungen brutto oder netto:
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Wenn dein Unternehmen aus Deutschland kommt und du umsatzsteuerpflichtig bist, benötigen wir einen Nachweis deiner Umsatzsteuerpflicht. Reiche einfach deine Umsatzsteuer-ID bei uns ein. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung brutto. Das bedeutet, dass du zusätzlich 19 % auf deine Nettoeinnahmen ausgezahlt bekommst, die du dann selbst wieder an das Finanzamt abführst.
Wenn du ein deutscher Kleinunternehmer bist, bekommst du deine Auszahlungen jedoch netto, da du nicht dazu verpflichtet bist, Umsatzsteuer abzuführen. In diesem Fall benötigen wir deine Steuernummer. Diese Regelungen gelten sowohl für Vendoren als auch für Affiliates.
Unternehmen mit Sitz im (EU-)Ausland
In deinem Fall ist die Auszahlung immer netto. Die Auszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt übernehmen wir.
Kommt dein Kunde aus Deutschland oder dem EU-Raum, so sollten wir als Reseller die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt bzw. an das Finanzamt des jeweiligen EU-Landes abführen. Deshalb erhältst du den reinen Nettobetrag.
Wenn dein Privatkunde aus dem Nicht-EU-Ausland (also nicht Deutschland und der EU) stammt, so berechnet sich der Endpreis seiner Bestellung genauso wie die Bruttopreise von deutschen oder EU-Privatkunden. In diesem Fall ist deine Nettoprovision entsprechend höher.
Wenn du als Kundenzielgruppe Unternehmer (brutto oder netto) angibst, so ist der Verkaufs-Endpreis bei Unternehmenskunden aus dem Ausland um 19 % geringer, sofern du in den Produkteinstellungen Nettopreise eingestellt hast.
Wirst du in Nettobeträgen ausgezahlt, solltest du keine Umsatzsteuer mehr an dein Finanzamt abführen, da dies bereits Digistore24 für dich erledigt hat.
Berechnung der Mehrwertsteuer für deine Kunden
Aufgrund des Resellermodells ist Digistore24 der Verkaufspartner von Verbrauchern, die deine Produkte von uns kaufen. Aufgrund des Umsatzsteuergesetzes zahlen die Verbraucher beim Kauf deiner Produkte eine Mehrwertsteuer. Als Verkaufspartner empfängt Digistore24 die Mehrwertsteuer und ist verpflichtet, diese sofort an das Finanzamt abzuführen. Dies gilt unabhängig davon, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht (z.B. weil du Kleinunternehmer bist).
Was das für dich als Vendor oder Affiliate bedeutet
Digistore24 zieht die jeweilige Mehrwertsteuer noch vor der Auszahlung an die Vendoren und Affiliates vom Betrag ab. Hierdurch berechnet sich der Netto-Auszahlungsbetrag für die Gutschriften. Je nach Umsatzsteuerregelung des betreffenden Unternehmens wird dann brutto oder netto die Höhe der Gutschrift auf Grundlage des Nettobetrags errechnet und entsprechend ausbezahlt.
Dies ist ein sehr großer Vorteil für dich, denn Digistore24 zahlt die jeweiligen Steuerbeträge an die Finanzämter der Herkunftsländer der Käufer und nimmt dir damit viel bürokratische Arbeit ab. Würden wir das nicht tun, müsstest du im EU-Raum je nach Herkunftsland des Käufers den dort geltenden Prozentsatz vom Bruttobetrag abziehen und an das dortige Finanzamt überweisen, und das bei jedem Kunden. Doch dank Digistore24 musst du dich darum nicht kümmern.
Digistore24 nimmt am Reverse-Charge-Verfahren für die EU-Umsatzsteuer teil.
Demnach ist nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger für das Abführen der Umsatzsteuer zuständig. Eine Gutschrift von Digistore24 an dich ist im Prinzip eine Rechnung von dir an Digistore24. Diesen Hinweis drucken wir auch auf deine Auszahlungsbelege: „Gemäß § 3a Abs. 2 UStG schuldet Digistore24 GmbH als Leistungsempfänger die MwSt. („reverse charge“)/VAT due to the recipient“.
Berechnung der Mehrwertsteuer nach Produktart
Je nach Produktart wird der Mehrwertsteuersatz unterschiedlich bestimmt:
Digitale Produkte
Wenn du ein digitales Produkt verkaufst, dann führen wir je nach Käuferland die länderabhängige Mehrwertsteuer ab. Digistore24 führt die Mehrwertsteuer an das jeweilige Finanzamt ab.
Beispiele:
- Kauft ein deutscher Kunde, fallen beim Kauf 19 % Mehrwertsteuer an.
- Kauft ein österreichischer Kunde, werden 20 % Mehrwertsteuer berechnet.
- Kauft ein Schweizer Kunde, werden 7,7 % Mehrwertsteuer berechnet.
SPEZIALFÄLLE:
1. E-Books
E-Books werden über Digistore24 mit 7 % Mehrwertsteuer verkauft.
2. Digitale Hörbücher
Digital ausgelieferte Hörbücher werden über Digistore24 mit 7 % Mehrwertsteuer verkauft.
Versandprodukte
Der Mehrwertsteuersatz des Empfängerlands wird bei Versandprodukten angewendet. Unter Umständen kann der ermäßigte Steuersatz des Empfängerlandes angewendet werden (z. B. bei Büchern oder Nahrungsergänzungsmitteln).
Seminare/Dienstleistungen
Hier gilt gemäß der Umsatzsteuerregelung vom 01.01.2015 das Seminarland als „Ort der Leistung“ und nicht das Käuferland. Findet dein Seminar z. B. in Deutschland statt und ein österreichischer Kunde nimmt daran teil, sollte er 19 % Mehrwertsteuer zahlen. Findet das Seminar in Österreich statt, muss ein deutscher Kunde entsprechend 20 % Mehrwertsteuer zahlen.
Verkäufe an Unternehmen
Du kannst in jedem deiner Produkte die Option Nettopreis aktivieren. Dann können EU-Unternehmen außerhalb Deutschlands deine Produkte zum Nettopreis kaufen, wenn sie ihre korrekte Adresse und Umsatzsteuer-ID angeben. Da Digistore24 GmbH in Deutschland ansässig ist, können Unternehmen in Deutschland nicht zum Nettopreis kaufen.