Das Wichtigste in Kürze:
- Manchmal fordert der Zoll deinen Kunden fälschlicherweise auf, eine Steuer für Versandprodukte zu zahlen, obwohl der Kunde diese schon beim Kauf bezahlt hat - der Kunde muss die Steuer also doppelt bezahlen.
- Das passiert, weil die Information, dass die Steuer bereits bezahlt wurde, der Lieferung nicht oder nicht deutlich genug beiliegt.
- Wendet der Kunde sich dann an den Digistore24-Support, verweist Digistore24 ihn auf den Zoll. Besteht der Kunde auf eine Erstattung durch Digistore24, leitet Digistore24 eine Teilrückgabe ein und erstattet dem Kunden die doppelt gezahlte Steuer.
- Du kannst dies vermeiden, indem du dem Zoll die benötigten Informationen bereitstellst: Lege deiner Lieferung die Digistore24-Rechnung bei und bringe einen Hinweis-Aufkleber auf der Verpackung an, dass die Steuer bereits bezahlt wurde.
Wenn Versandprodukte in ein anderes Land geliefert werden, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Häufig ist das der Fall, wenn ein Produkt aus einem EU-Land in ein Drittland, z.B. die Schweiz, geliefert wird, bzw. von einem Drittland in ein EU-Land.
Gut zu wissenAls “Drittländer” (auch: Drittstaaten) werden Länder bezeichnet, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.
Die Lieferungen werden vom Zoll des Empfängerlands geprüft. Wenn für den Zoll nicht ersichtlich ist, dass die Einfuhrumsatzsteuer schon bezahlt wurde, wird der Käufer des Produkts - dein Kunde - aufgefordert, die Steuer zu zahlen.
Das ist aber nicht immer richtig, denn: Digistore24 ist in verschiedenen Ländern steuerlich registriert, z.B. auch in der Schweiz. In einem solchen Fall bezahlt der Kunde die Steuer bereits beim Kauf des Produkts.
Aber: Vielen Versandprodukten liegt die Information, dass die Lieferung bereits versteuert ist, nicht oder nicht deutlich genug bei. Die Folge: Der Zoll fordert den Kunden auf, die Steuer ein zweites Mal zu zahlen - der Kunde wendet sich daraufhin an den Digistore24-Support.
Wie geht der Digistore24-Support mit solchen Anfragen um?
Digistore24 erklärt dem Kunden, dass der Zoll die Steuer fälschlicherweise doppelt verlangt hat, und bittet ihn, dies mit dem Zoll zu klären.
In manchen Fällen besteht der Kunde auf eine Erstattung durch Digistore24. Im Sinne einer bestmöglichen Kundenzufriedenheit leitet Digistore24 dann eine Teilrückgabe ein und erstattet dem Kunden die doppelt gezahlte Steuer.
Woran erkenne ich, dass eine Lieferung bereits versteuert ist?
Digistore24 erstellt automatisiert für jeden Verkauf eine Rechnung. Anhand der Digistore24-Rechnung kannst du erkennen, ob ein Kunde die Steuer bereits beim Kauf des Produkts bezahlt hat.
Zwei Punkte sind dabei entscheidend:
- Beim Rechnungsbetrag steht, dass die Mehrwertsteuer (MwSt) schon bezahlt ist.
- Im unteren Bereich der Rechnung steht eine Umsatzsteuer-ID, die das Empfängerland einschließt.
In diesem Beispiel der Schweiz sind die beiden Punkte gegeben:
- Beim Rechnungsbetrag steht, dass die MWsT Schweiz (7,7 %) mit 33,32 € bezahlt wurde.
- Im unteren Bereich der Rechnung steht die Schweizer Umsatzsteuer-ID “CHE-134.593.774 MWST”.
Diese Lieferung wurde also bereits versteuert.
HinweisSo kannst du die Rechnung für ein Versandprodukt einsehen:
- Gehe in der Vendor-Ansicht auf Berichte > Versand.
- Klicke bei einer Bestellung auf das Download-Symbol
.
Die Rechnung wird im PDF-Format angezeigt.
Wie kann ich dem Zoll die erforderlichen Informationen bereitstellen - und dadurch Teilrückgaben vermeiden?
Der Zoll muss bei seiner Prüfung erkennen können, dass die Steuer bereits bezahlt wurde.
Dafür musst du der Lieferung die Digistore24-Rechnung beilegen. Die Digistore24-Rechnung enthält alle relevanten Informationen.
Allerdings liest der Zoll die Rechnung nicht immer genau. Daher solltest du zusätzlich einen Hinweis-Aufkleber außen auf der Lieferung anbringen.
Maßnahme 1: Lege Versandprodukten die Digistore24-Rechnung bei
Der Zoll sieht anhand der Digistore24-Rechnung, dass die Steuer schon bezahlt ist. Stelle daher sicher, dass die Rechnung deinen Versandprodukten beigelegt wird.
HinweisSo kannst du die Rechnung für ein Versandprodukt einsehen:
- Gehe in der Vendor-Ansicht auf Berichte > Versand.
- Klicke bei einer Bestellung auf das Download-Symbol
.
Die Rechnung wird im PDF-Format angezeigt.
Falls du ein Versandzentrum (Fulfillment-Center) beauftragt hast, setze dich mit diesem in Verbindung, um eine geeignete Vorgehensweise zu besprechen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem Versandzentrum die Rechnung zukommen zu lassen, z.B. durch einen Kontozugriff oder die Digistore24-API.
Kontozugriff durch Versandzentrum
- Die Mitarbeiter des Versandzentrums benötigen einen Digistore24-Account (Jetzt registrieren).
- Du hast für den Digistore24-Account der Mitarbeiter einen Kontozugriff mit der Berechtigung Versand-Mitarbeiter eingerichtet.
Automatisiertes Übertragen durch Digistore24-API
Die Digistore24-API ermöglicht einen automatisierten Austausch von Versanddaten (siehe Delivery workflow). Das Versandzentrum kann dadurch Daten von Digistore24 abrufen sowie Daten in Digistore24 hinterlegen.
Die Funktion getDelivery() ermöglicht dabei durch den Parameter [invoice_url] das automatisierte Übertragen der Digistore24-Rechnung an das Versandzentrum.
HinweisDas Einrichten der Schnittstelle erfordert Programmierkenntnisse.
HinweisFalls bestimmte Voraussetzungen auf dich zutreffen, muss Digistore24 aus rechtlichen Gründen den Versand deiner Produkte übernehmen.
Mehr dazu erfärhst du hier.
Maßnahme 2: Klebe einen Hinweis-Aufkleber auf die Lieferung
Ein Hinweis-Aufkleber auf der Verpackung der Lieferung (Paket, Umschlag etc.) sorgt dafür, dass dem Zoll die benötigen Informationen direkt ins Auge springen.
Du solltest auf dem Aufkleber die Information angeben, dass eine landesspezifische Umsatzsteuer-ID vorhanden ist. Am Beispiel der Schweiz könnte die Formulierung lauten:
“Schweizer USt.ID, Mehrwertsteuer wurde schon berechnet. Siehe Rechnung.”
AchtungDiese Maßnahme ergänzt die beiliegende Digistore24-Rechnung, ersetzt sie aber nicht. Stelle sicher, dass die Rechnung auch tatsächlich dabei ist.
Auch bei dieser Maßnahme gilt: Falls du deine Produkte selbst verschickt, prüfe, wie du deine Versandprozesse entsprechend anpassen kannst. Falls du mit einem Versandzentrum arbeitest, setze dich mit diesem in Verbindung, um eine geeignete Vorgehensweise abzustimmen.