Gut zu wissen
Diese Angaben gelten für den Verkauf von Produkten über Digistore GmbH. Für den Verkauf von Produkten über den Reseller Digistore24 Inc. beachte bitte diese Genehmigungskriterien.
Achtung
Diese Genehmigungskriterien gelten zusätzlich zu den regulären Genehmigungskriterien.
Möchtest du als Vendor die unten genannten Produkte über den Reseller Digistore24 GmbH verkaufen, ist eine Sondergenehmigung unsererseits notwendig:
Grund dafür ist, dass wir aus steuerrechtlichen (z. B. bei einem verminderten Mehrwertsteuersatz) und rechtlichen Gründen (z. B. in Bezug auf die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln) verpflichtet sind, weitere Unterlagen zu prüfen. Bitte beachte die folgenden Kriterien, bevor du dein Produkt einreichst.
1. USB-Sticks
Für den Verkauf von USB-Sticks über den Reseller Digistore24 GmbH ist es zwingend erforderlich, dass der USB-Stick eine CE-Kennzeichnung aufweist. Diese Kennzeichnung sollte unbedingt auf dem USB-Stick oder auf der Verpackung sichtbar sein. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller (Vendor) gemäß der EU-Verordnung 765/2008, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit allen geltenden Anforderungen übernimmt.
Beachte dabei folgende Anforderungen:
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Falls du ein Bild deines USB-Sticks auf deiner Verkaufsseite verwendest: Stelle sicher, dass die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar ist.
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Falls du kein Bild deines USB-Sticks auf deiner Verkaufsseite verwendest, sende uns per E-Mail das Bild des USB-Sticks, auf dem die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar ist (bitte unbedingt mit Angabe der Produkt-ID).
Diese Unterlagen kannst du uns gerne per E-Mail senden an genehmigung@digistore24.com.
Achtung
Ohne CE-Kennzeichnung wird der Verkauf deines USB-Sticks abgelehnt.
2. Nahrungsergänzungsmittel
Möchtest du Nahrungsergänzungsmittel über den Reseller Digistore24 GmbH verkaufen, benötigen wir von dir gesonderte Unterlagen.
Diese sind:
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ein Nachweis darüber, dass das Produkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland gemeldet ist
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eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung, das heißt eine durch ein autorisiertes, externes und unabhängiges Labor anerkannte Bescheinigung, die besagt, dass das Produkt in Deutschland alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt
Diese Unterlagen sendest du uns per E-Mail an genehmigung@digistore24.com.
3. Gedruckte Bücher, E-Books und Hörbücher auf CD oder zum Download
Gedruckte Bücher, E-Books und Hörbücher auf CD werden zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % verkauft. Aus steuerrechtlichen Gründen ist es daher erforderlich, dass wir diese Produkte und den entsprechenden Produkttyp prüfen:
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Gedrucktes Buch = Buch in physischer Form, das per Versand ausgeliefert wird.
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E-Book = digitales Produkt. Stellt ein Buch in digitaler Form dar. Wird in der Regel als PDF-Datei ausgeliefert.
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Hörbuch auf CD = Buch in Audio-Form, das als CD ausgeliefert wird.
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Hörbuch zum Download = Buch in Audio-Form, das als MP3-Audiodatei ausgeliefert wird.
Damit wir diese Produkte prüfen können, stelle bitte sicher, dass Folgendes auf deiner Verkaufsseite und/oder auf deinem Bestellformular vorhanden ist:
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ein Bild deines gedruckten Buches / E-Books / Hörbuches auf CD
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ein Text, der darauf hinweist, dass es sich beim Produkt um ein gedrucktes Buch / E-Book / Hörbuch auf CD / Hörbuch zum Download handelt.
Zudem ist es für den Verkauf über den Reseller Digistore24 GmbH zwingend erforderlich, dass der Versand aus Deutschland stattfindet. Bitte stelle dies textlich auf deiner Verkaufsseite, im Bestellformular oder in deinem Impressum dar.
Achtung
Falls ein anderes Land als Deutschland im Impressum steht und keine weiteren Hinweise zum Versand angegeben sind (z. B. „Versand aus Deutschland“), lehnen wir das Produkt mit dem Ablehnungsgrund „Versandland unklar“ ab.
4. Bildungsseminare in der Schweiz
Bildungsseminare in der Schweiz sind steuerbefreit. Hierzu benötigen wir von dir als Vendor einen Nachweis darüber, dass es sich bei deinem Seminar um ein Bildungsseminar handelt, welches steuerfrei verkauft werden darf. Das heißt, wir brauchen ein offizielles Schreiben/eine Bestätigung des jeweiligen Finanzamtes, dass dies der Fall ist. Du kannst dir die entsprechende Bescheinigung von deinem zuständigen Finanzamt des jeweiligen Kantons ausstellen lassen. Sende diese anschließend bitte an genehmigung@digistore24.com.
5. Produkte des Fernunterrichts mit Lernkontrolle
Produkte des Fernunterrichts, z. B. Online-Kurse, bei denen beispielsweise nach Kursabschluss
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ein Zertifikat ausgestellt wird,
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eine Prüfung absolviert wird,
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mündliche oder schriftliche Kontrollen des Lernfortschrittes stattfinden,
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jegliche Art von Tests, Beantwortung und Aufbereitung von Fragen etc. stattfinden,
fallen in Deutschland unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses Gesetz besagt, dass Anbieter von Fernunterricht eine Zertifizierung bei der Zentralstelle für Fernunterricht benötigen. Weitere Informationen findest du unter www.zfu.de. Fällt dein Produkt unter das FernUSG, reiche bitte deine Zertifizierung unter genehmigung@digistore24.com ein. Ohne diese Unterlagen kann dein Produkt nicht genehmigt werden.
Gut zu wissen
Dieses Gesetz gilt für Deutschland. Es bezieht sich demnach auf diesen Leistungsort, jedoch auch darauf, dass das Produkt von einem Kunden gekauft werden könnte, der sich in Deutschland befindet. Die Anschrift in deinem Impressum, die Sprache deines Produktes und dein Unternehmenssitz sind nicht ausschlaggebend.