Digistore24 verschickt bei jeder Auszahlung einen Beleg im XML- und PDF-Format. In diesem Beleg findest du eine Übersicht über die Beträge, die Digistore24 dir überweist. Er dient als Beleg für deine Steuererklärung.
Wie ist der Auszahlungsbeleg aufgebaut?
Jeder Auszahlungsbeleg besteht aus einer Zahlungsübersicht und Belegen für Teilbeträge.
Zahlungsübersicht
Die Zahlungsübersicht zeigt deinen Auszahlungsbetrag und aus welchen Teilbeträgen sich dieser zusammensetzt.
Sie befindet sich immer auf der ersten Seite des Auszahlungsbelegs.
Es wurden für dieses Beispiel 87,79 € als Nettobetrag und 19 % als Umsatzsteuer gewählt.
[SPEZIALFALL]* könnte ein Abzug durch eine Rechnung oder einen abgetretenen Anspruch (siehe hier) sein.
[BESCHREIBUNG]* = wird ersetzt durch ...
- ... bei Vendoren: „Produkte und/oder Software-Lizenzen gemäß Vendor-Vertrag“
- ... bei Affiliates: „Werbekostenerstattung gemäß Vendor-Vertrag“
- ... bei Joint-Venture-Partnern: „Sonstige Leistung gemäß B2B-Vertrag“
*[SPEZIALFALL] und [BESCHREIBUNG] sind jeweils Platzhalter, die so nicht im Auszahlungsbeleg enthalten sind. Zum Zweck der besseren Erklärung wurde der Auszahlungsbeleg entsprechend editiert.
Belege für Teilbeträge
Der Auszahlungsbetrag setzt sich aus Teilbeträgen zusammen. Für jeden Teilbetrag wird im Auszahlungsbeleg ein entsprechender Beleg hinzugefügt.
Es gibt folgende Teilbeträge:
Gutschrift von Digistore24 GmbH
Die Gutschrift zeigt dir deine Einnahmen als Vendor bzw. Affiliate.
Warum erhalte ich eine Gutschrift?
Du erbringst sowohl als Vendor als auch als Affiliate Leistungen gegenüber Digistore24.
Deine Leistung als Vendor gegenüber Digistore24 ist der Verkauf deiner Produkte an Digistore24. Deine Leistung als Affiliate gegenüber Digistore24 ist die Vermittlung von Verkäufen.
Eine Gutschrift ist eine umgekehrte Rechnung. Weil es für dich sehr aufwendig wäre, für all deine Einnahmen eine Rechnung an Digistore24 zu stellen, erstellen wir für dich eine Gutschrift.
Es wurden für dieses Beispiel 5 € als Nettobetrag und 19 % als Umsatzsteuer gewählt.
[BESCHREIBUNG] = wird ersetzt durch ...
- ... bei Vendoren: „Produkte und/oder Software-Lizenzen gemäß Vendor-Vertrag“
- ... bei Affiliates: „Werbekostenerstattung gemäß Vendor-Vertrag“
- ... bei Joint-Venture-Partnern: „Sonstige Leistung gemäß B2B-Vertrag“
Gutschrift bei Ratenzahlungen (nur für Vendor)
Bei einer Ratenzahlung wird der Kaufbetrag nicht einmalig, sondern durch Raten (mehrere Teilzahlungen) bezahlt. Der Kunde erhält die erworbene Leistung bzw. das erworbene Produkt (z.B. Seminar) dennoch bereits bei Kauf (mit der ersten Rate) und nicht erst, wenn die letzte Rate vollständig bezahlt ist. Dies unterscheidet die Ratenzahlung von einem zeitlich begrenzten Abonnement, bei dem die Leistung Teilweise, d.h. über den gesamten Zahlungszeitraum erbracht wird (z.B. Jahrescoaching mit monatlichen Coaching-Session). Mehr Informationen zur Unterscheidung findest du hier.
Gutschrift Normal
In der Gutschrift wird der vollständige Kaufpreis angezeigt. Auch die gesamte Mehrwertsteuer des Produkts wird gleich mit der ersten Rate (d.h. bei Kauf) vollständig abgeführt. Alle weiteren Raten werden im System als offene Forderungen angelegt. Jeder Rate die eingeht, begleicht die offene Forderung. Die Gutschrift enthält folgende Angaben:
- Verbuchte Zahlungen: Der Betrag, den der Vendor ausgezahlt bekommt.
- Beglichene Forderungen: Die Ratenzahlungsforderungen, die beglichen wurden.
-
Neue Forderungen: Die noch offenen Ratenzahlungsforderungen bzw. die Forderungen, die neu hinzu gekommen sind.
Hinweis: Wird die Anzahl der gekauften Produkte geändert oder einigt man sich nach dem Kauf auf einen anderen Produktpreis, beträgt diese nach der ersten Gutschrift (= ersten Rate) „EUR 0“. - Abgeschriebene Forderungen: Wenn der Käufer nicht mehr zahlt (z. B. Konto überzogen), wird der verbleibende Betrag als „abgeschriebene Forderung“ verzeichnet.
Es wurden für dieses Beispiel 59,72 € als Nettobetrag und 19 % als Umsatzsteuer gewählt.
Du solltest die Umsatzsteuer der gesamten Zahlung abführen!
Im Gegensatz zum Abonnement wird die gekaufte Leistung, direkt (zu einem an fixen Zeitpunkt erbracht) und nicht über mehrere Monate hinweg verteilt. Aus diesem Grund sollte laut geltendem Steuergesetz die gesamte Umsatzsteuer (und nicht nur die der einzelnen Rate) direkt nach dem Kauf an das Finanzamt abgeführt werden.
Gutschrift bei JV-Typ „Hilfe bei Produkterstellung“
Das Joint-Venture vom Typ „Hilfe bei der Produkterstellung“ stellt einen Spezialfall dar (mehr Informationen darüber hier): Weil der Joint-Venture-Partner die Leistung „Hilfe bei der Produkterstellung" nicht gegenüber Digistore24, sondern direkt gegenüber dem Vendor erbringt, ist ausnahmsweise nicht Digistore24 der Leistungsempfänger, sondern der Vendor.
Die Gutschrift ist in diesem Fall für den Joint-Venture-Partner leer. Stattdessen steht dort „Es sind keine Entgelte für Leistungen gegenüber Digistore24 vorhanden“.
Du findest deine Entgelte in der Zahlungsübersicht. Sie setzen sich durch die Teilbeträge aus der Gutschrift vom Vendor und gegebenenfalls – wenn es der Vendor so eingestellt hat – dem Beleg über Zahlungsanspruch zusammen.
Null-Euro-Gutschrift bei Ratenzahlungen
Bei Ratenzahlungen kann folgendes vorkommen: Ein Vendor erhält eine Gutschrift mit Summe 0 € (Brutto) und erhält dennoch eine Auszahlung.
Dies kommt vor, wenn alle Ratenzahlungsforderungen für das erworbene Produkt beglichen wurden und zugleich keine neuen Forderungen dazu gekommen sind.
Zudem wurde mit der ersten Rate bereits die Mehrwertsteuer abgeführt, weswegen in diesem Beleg "Umsatzsteuer Vorsteuer" mit 0 EUR aufgeführt wird. Der Auszahlungsbetrag beträgt dennoch EUR 120,75 (Betrag in Fettdruck unter "Verbuchte Zahlungen").
Hier eine Beispielrechnung:
Ein Käufer kauft ein Produkt zum Preis von 357 (inkl. MwSt.) und wählt monatliche Raten als Zahlungsoption: z.B. 3x 119 EUR. Dabei liegt der Vendoranteil bei z.B. 3x70 EUR netto, weil ein Affiliate den Kauf vermittelt hat. So sehen die Zahlungs- und Gutschriftsbelege aus:
Bei Kauf: Käufer zahlt erste Rate 119 EUR. Versand der Rechnung über 357 EUR mit MwSt-Ausweis von 19% = 57 EUR geht an den an Käufer.
Gutschrift an Vendor:
* Verbuchte Zahlungen: 70 EUR
* Neue Forderungen: 140 EUR
* Beglichene Forderungen: 0 EUR
* Abgeschriebene Forderungen: 0 EUR
Summe Netto: 210 EUR
MwSt (19%): 39,90 EUR
Summe Brutto: 249,90
Auszahlungsbetrag: Netto: 70 EUR / Brutto: 83.30
Zweite Zahlung: Käufer begleicht die zweite Rate (119 EUR). Es geht keine Rechnung an den Käufer, nur Zahlungsbeleg
Gutschrift an Vendor:
*Verbuchte Zahlungen: 70 EUR
*Neue Forderungen: 0 EUR
*Beglichene Forderungen: 70 EUR
*Abgeschriebene Forderungen: 0 EUR
Summe Netto: 0 EUR
MwSt (19%): 0 EUR
Summe Brutto: 0
Auszahlungsbetrag: Netto: 70 EUR / Brutto: 83.30
Dritte Zahlung: Käufer begleicht die dritte Rate (119 EUR). Es geht keine Rechnung an den Käufer, nur Zahlungsbeleg
Gutschrift an Vendor:
*Verbuchte Zahlungen: 70 EUR
*Neue Forderungen: 0 EUR
*Beglichene Forderungen: 70 EUR
*Abgeschriebene Forderungen: 0 EUR
Summe Netto: 0 EUR
MwSt (19%): 0 EUR
Summe Brutto: 0
Auszahlungsbetrag: Netto: 70 EUR / Brutto: 83.30
In Summe wird an Vendor gezahlt:
Netto: 210 EUR
MwSt: 39,90
Brutto: 249,90
Rechnung
Die Rechnung wird angezeigt, wenn eine Rückgabe oder eine Rücklastschrift vorliegt. Dafür werden Gebühren verrechnet. Mehr Informationen darüber findest du hier.
Es wurden für dieses Beispiel 0,77 € als Nettobetrag und 0 % als Umsatzsteuer gewählt.
Gutschrift vom Vendor
Diese Art der Gutschrift ist nur dann in deinem Auszahlungsbeleg, wenn du Teil eines Joint-Ventures vom Typ „Hilfe bei Produkterstellung“ bist und eingestellt wurde, dass automatisch eine Gutschrift erstellt werden soll. Bei jedem anderen Joint-Venture-Typ ist diese Seite nicht vorhanden.
Beim Joint-Venture-Fall „Hilfe bei Produkterstellung“ ist nämlich nicht wie sonst Digistore24 der Leistungsempfänger der Joint-Venture-Leistung, sondern der Vendor selbst. Das ist deswegen so, weil die Leistung vor dem Verkauf des Produkts an Digistore24 (siehe Reseller-Modell oder B2B-Vertrag) erbracht wurde und somit noch der Vendor Leistungsempfänger ist (mehr dazu erfährst du hier).
Damit Digistore24 trotzdem automatisch an den Joint-Venture-Partner auszahlen kann, sollte der Vendor auf seinen Anspruch auf einen Teil der Zahlung verzichten. Außerdem sollte für die Buchhaltung ein Beleg erstellt werden: Hier gibt es die Möglichkeit, dass Digistore24 automatisch einen Gutschriftsbeleg erstellt und als Teil des Auszahlungsbelegs an beide Parteien ausliefert. Dazu sollte man unter Konto > Verträge beim Punkt Gutschriftsbeleg erstellen die Option Ja oder Nein wählen.
Wurde die Option Ja gewählt, erstellt Digistore24 automatisch eine Gutschrift, die als zusätzliche Seite zum Auszahlungsbeleg hinzugefügt wird.
In der Zahlungsübersicht informiert die Zeile abzgl. Abgetretene Ansprüche den Vendor über den Teil der Zahlung, den er seinem Joint-Venture-Partner überlässt. Der Joint-Venture-Partner hingegen sieht die Zeile Zzgl. Erhalte Ansprüche aus – also den Teil der Zahlung, den der Vendor an den Joint-Venture-Partner abgetreten hat.
Es wurde für dieses Beispiel 10 € als Joint-Venture-Anteil ausgewählt.
Beleg über Zahlungsanspruch
Diese Art der Gutschrift ist nur dann in deinem Auszahlungsbeleg, wenn du Teil eines Joint-Ventures vom Typ „Hilfe bei Produkterstellung“ bist. Bei jedem anderen Joint-Venture-Typ ist diese Seite nicht vorhanden.
Beim Joint-Venture-Fall „Hilfe bei Produkterstellung“ ist nämlich nicht wie sonst Digistore24 der Leistungsempfänger der Joint-Venture-Leistung, sondern der Vendor selbst. Das ist deswegen so, weil die Leistung vor dem Verkauf des Produkts an Digistore24 (siehe Reseller-Modell oder B2B-Vertrag) erbracht wurde und somit noch der Vendor Leistungsempfänger ist (mehr dazu erfährst du hier).
Damit Digistore24 trotzdem automatisch an den Joint-Venture-Partner auszahlen kann, sollte der Vendor auf seinen Anspruch auf einen Teil der Zahlung verzichten. Außerdem sollte für die Buchhaltung ein Beleg erstellt werden: Hier gibt es die Möglichkeit, dass Digistore24 automatisch einen Gutschriftsbeleg erstellt und als Teil des Auszahlungsbelegs an beide Parteien ausliefert. Dazu sollte man unter Konto > Verträge beim Punkt Gutschriftsbeleg erstellen die Option Ja oder Nein wählen.
Wurde die Option Nein gewählt, erstellt Digistore24 keine Gutschrift und es befindet sich im Auszahlungsbeleg nur ein Beleg über Zahlungsanspruch.
In der Zahlungsübersicht informiert die Zeile abzgl. Abgetretene Ansprüche den Vendor über den Teil der Zahlung, den er seinem Joint-Venture-Partner überlässt. Der Joint-Venture-Partner hingegen sieht die Zeile zzgl. Erhalte Ansprüche aus – also den Teil der Zahlung, den der Vendor an den Joint-Venture-Partner abgetreten hat.
Es wurde für dieses Beispiel 10 € als Joint-Venture-Anteil ausgewählt.