Einleitung
Bei einer Ratenzahlung erfolgt die Bezahlung regelmäßig (z. B. monatlich) durch einen Fixbetrag. Die Dauer der Zahlperiode ist begrenzt auf eine bestimmte Anzahl an Raten (z. B. 12 Raten). Die Leistung wird jedoch zum Zeitpunkt des Kaufs oder bei Seminaren bei einem bestimmten festgelegten Zeitpunkt vollständig erbracht.Wenn der Käufer eine Bestellung per Ratenzahlung bezahlt, wird der Zahlbetrag auf mehrere Teilzahlungen aufgeteilt.
Beispiel:
Bestellung über 10 x 100 EUR monatliche Zahlung.
Die Rechnung erfolgt sofort übe den Gesamt-Betrag einschließlich kompletter MwSt.
Die erste Zahlung wird durchgeführt, d.h. es gibt eine Bezahltransaktion über 100 EUR.
Für die zukünftigen Folgezahlungen werden "Forderungen" angelegt - incl. Provisionen (wie MwSt., Affiliate-Provision u. ä. - diese werden aber nicht ausgezahlt, so lange die Forderung nicht beglichen wird):
Steuerliche Behandlung
Der deutsche Gesetzgeber hat entschieden, dass bei einer Ratenzahlung der komplette Zahlungsbetrag sofort als Einnahme verbucht und versteuert werden muss. Nach dem Gesetz müssen also Einnahmen versteuert werden, die noch gar nicht eingegangen sind.
Es muss sofort eine Rechnung über den kompletten Zahlbetrag erstellt werden.
Beispiel:
12 monatliche Zahlungen über je 50,00 EUR netto.
1 Rechnung über den Gesamtbetrag von 714,00 EUR (inkl. 114,00 EUR Umsatzsteuer).
Die Umsatzsteuer über 114,00 EUR wird sofort an das Finanzamt abgeführt.
Ratenzahlung und Mehrwertsteuer
Bei einer Ratenzahlungen wird nur für DS.de die Mehrwertsteuer anders berechnet als bei einem zeitlich begrenztem Abo.
Für DS.us wird eine Ratenzahlung wie ein zeitlich begrenztes Abo gehandhabt.
Art der Bestellung | MwSt. wird bezahlt … | Beispiel |
Zeitlich begrenztes Abo | … bei jeder Zahlung - z. B. monatlich | Bei 12 monatlichen Raten je 100 EUR wird jeden Monat 15,97 EUR MwSt. abgeführt. |
Ratenzahlung | … bei der ersten Zahlung für die kompletten Bezahlbetrag | Bei 12 monatlichen Raten je 100 EUR wird im ersten Monat 191,60 EUR MwSt. abgeführt. Bei den 11 Folgezahlungen wird keine MwSt. abgeführt. |