Dein Produkt wurde nicht genehmigt? Vermutlich, weil es gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen könnte.
Hinweis
Bitte beachte! Die hier dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten stellen keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Einschätzung, ob dein Produkt unter das FernUSG fällt, kann von weiteren Faktoren der konkreten Ausgestaltung deines Produktes abhängen. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung vieler Gerichte im Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale des FernUSG ist eine eindeutige rechtliche Bewertung daher aktuell kaum möglich. Wenn du dir unsicher bist, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, der dich bei der Gestaltung deiner Produkte unterstützen kann.
Hintergrund: Live-Inhalte vs. Nicht-Live-Inhalte
- Das FernUSG kann relevant werden, wenn du weniger Live-Inhalte anbietest als sonstige Inhalte.
- Beispiel: weniger Live-Calls als Videos, Audios oder Text.
So machst du dein Produkt genehmigungsfähig
1. Schreibe auf, was enthalten ist (mit Dauer)
Liste in der Produktbeschreibung alle Inhalte auf und notiere jeweils in Klammern, wie lange deine Kunden dafür brauchen (z. B. Videokurs, Workbook, Live-Calls über die Laufzeit).
Rechne dann zusammen:
- Live (z. B. Live-Calls)
- Nicht-live (z. B. Videos, Aufzeichnungen, Chats/WhatsApp, Audios, Text)
2. Je nach Ergebnis gehst du so vor
- Live ist länger als der Rest: Reiche dein Produkt so erneut zur Genehmigung ein.
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Der Rest ist länger als Live: Teile dein Angebot in mehrere Produkte auf, z. B.:
- Produkt 1: alle Live-Inhalte und Leistungen, bei denen inhaltliche Rückfragen möglich sind (z. B. Live-Calls, WhatsApp-Support).
- Produkt 2: die übrigen Leistungen (z. B. Videokurs, Workbook, Call-Aufzeichnungen).
3. Optional: Als Addon-Struktur verkaufen
Damit du nicht beide Produkte einzeln verkaufen musst, kannst du sie als Addon-Struktur verkaufen:
- Öffne die Produkteinstellungen eines Produkts.
- Wechsle in den Tab Add-ons und füge das andere Produkt als Addon hinzu.
- Wähle bei Maximale Anzahl je Verkauf die Option Eins - als Radio-Button-Auswahl. Dadurch gelten die Produkte als eigenständige Produkte.
Nächste Schritte
Passe zuletzt deine Verkaufsseite an, damit alles konsistent ist. Beantrage danach erneut die Produktgenehmigung bei Digistore24. Du musst uns dafür keine separate E-Mail schreiben.