Dein Produkt wurde nicht genehmigt? Vermutlich, weil es gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen könnte.
Hinweis
Bitte beachte! Die hier dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten stellen keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Einschätzung, ob dein Produkt unter das FernUSG fällt, kann von weiteren Faktoren der konkreten Ausgestaltung deines Produktes abhängen. Aufgrund der Unterschiedlichen Bewertung vieler Gerichte im Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale des FernUSG ist eine eindeutige rechtliche Bewertung daher aktuell kaum möglich. Wenn du dir unsicher bist, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, der dich bei der Gestaltung deiner Produkte unterstützen kann.
Was bedeutet Lernerfolgskontrolle?
Lernerfolgskontrolle bedeutet: Teilnehmende werden geprüft oder bewertet. Darunter kann zum Beispiel fallen:
- Teilnehmende können inhaltliche Fragen stellen
- Tests/Quizzes, die bewertet werden
- Zertifikate oder Urkunden als Abschlussnachweis
4 Maßnahmen, die du umsetzen kannst
1. Keine Pflicht-Tests und keine persönliche Bewertung
- Entferne Pflicht-Tests und alles, was nach persönlicher Bewertung durch dich aussieht.
- Wenn du ein Quiz nutzt, dann höchstens Multiple-Choice mit automatischer Auswertung.
2. Keine Zertifikate oder Urkunden
- Biete keine Zertifikate oder Urkunden an.
- Alternative: Eine Teilnahmebestätigung ohne Bewertung ist okay.
3. Produktnamen neutral formulieren
- Vermeide Begriffe wie Ausbildung, Fortbildung oder Qualifikation.
- Nutze neutralere Begriffe wie Workshop oder Mastermind.
4. Nur organisatorische Fragen zulassen
- Kommuniziere klar: Du beantwortest ausschließlich organisatorische, nicht aber inhaltliche Fragen.
Nächste Schritte
Passe zum Schluss deine Verkaufsseite und dein Bestellformular an. Beantrage danach erneut die Produktgenehmigung bei Digistore24. Du musst uns dafür keine separate E-Mail schreiben.