Bei Digistore24 gibt es zwei Joint-Venture-Partnerschaftsformen:
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Joint-Venture: Leistungserbringung gegenüber Digistore24
- Vermittlung von Verkäufen
- Affiliate-Management
- Support
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Joint-Venture: Leistungserbringung gegenüber einem anderen Vendor (Hilfe bei Produkterstellung) z. B.
- Erstellung von Kursmaterialien
- Hilfe beim Schreiben eines E-Books etc.
Bei Joint-Venture-Partnerschaften unterscheiden wir rechtlich zwischen zwei Rollen: Leistungsempfänger und Leistungserbringer.
Bei der Joint-Venture-Partner-Konstellationen (1) = Leistungserbringung gegenüber Digistore24 ist Digistore24 der Leistungsempfänger und der Joint-Venture-Partner der Leistungserbringer.
Bei der Joint-Venture-Partner-Konstellationen (2) = Leistungserbringung gegenüber einem anderen Vendor (Hilfe bei Produkterstellung) ist der Vendor der Leistungsempfänger und der Joint-Venture-Partner der Leistungserbringer.
Joint-Venture: Leistungserbringung gegenüber Digistore24
Leistungsfluss
Der Joint-Venture-Partner ist der Leistungserbringer gegenüber Digistore24:
- Bei Vermittlung von Verkäufen vermittelt er für Digistore24 Kunden.
- Bei Affiliate-Management verwaltet er die Affiliates für Digistore24.
- Bei Support leistet er Produktsupport für Digistore24.
- Bei Support-Management verwaltet er für Digistore24 Support-Mitarbeiter.
Auszahlungsfluss
Da Digistore24 ein Reseller ist, zahlt Digistore24 für Produkte und Leistungen, die erhalten wurden, Gutschriften an den Vendor und Joint-Venture-Partner aus.
Joint-Venture: Leistungserbringung gegenüber einem anderen Vendor (Hilfe bei Produkterstellung)
Bei der Joint-Venture-Partnerschaftsform "Hilfe bei Produkterstellung" arbeiten 2 Vendoren zusammen. Der Joint-Venture-Partner erbringt dem Vendor, der sein Produkt verkauft, eine Leistung (und nicht Digistore24 gegenüber).
Leistungsfluss
Auch hier beginnt der Kreislauf damit, dass der Vendor sein Produkt über Digistore24 verkauft. Der Joint-Venture-Partner hat dem Vendor bei der Produkterstellung geholfen und erbringt ihm gegenüber damit eine Leistung.
Die Auszahlung sollte nun über den Vendor erfolgen – Digistore24 sollte aus rechtlichen Gründen die Vergütung des Joint-Venture-Partners über einen Umweg durchführen: eine Abtretung.
Da über diesen Anwendungsfall im Grunde ein Vertrag zwischen dir und deinem Partner entsteht, welchen du an Digistore24 abtrittst, empfehlen wir dir, dass du deine Einstellungen (insbesondere die des Mehrwertsteuersatzes) mit einem Steuerberater prüfst. Bitte habe Verständnis, dass wir dir diesbezüglich keine steuerlichen Auskünfte geben können. Folgende Parameter sind dabei zu beachten:
- Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig?
- In welchem Land sind du und dein Partner ansässig?
- Welche Geschäftsform nutzen du und dein Partner?
AchtungSolltest du eine bestehende JV-Partnerschaft abändern, mache unbedingt einen Screenshot deiner JV-Einstellungen vor und nach der Änderung, um bei einer Steuerprüfung einen Nachweis deiner vorherigen Einstellungen zu haben.
Auszahlungsfluss
Wenn im Rahmen der Joint-Venture-Partnerschaft die Option Hilfe bei Produkterstellung gewählt wurde, erfolgt die Auszahlung des Joint-Venture-Partners ebenfalls über Digistore24, nämlich über den Weg der Abtretung des Anspruchs. Der Vendor beauftragt Digistore24, die Leistung des Joint-Venture-Partners zu vergüten. Dazu tritt der Vendor den Anspruch auf ein Entgelt von Digistore24 an den Joint-Venture-Partner ab. Digistore24 überweist dem Joint-Venture-Partner sein Entgelt und zieht dies vom Entgelt des Vendors ab.
Der Vendor ist gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtig für das komplette Entgelt – auch für die abgetretenen Entgelte. Die Umsatzsteuer dazu wird auf dem Gutschriftbeleg von Digistore24 ausgewiesen.
Belege über die Vergütung per Anspruchsabtretung
Der Gutschriftbeleg ist eine Gutschrift, die wir im Namen des Vendors an den Joint-Venture-Partner erstellen. Wir können daher Gutschriftbelege nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Vendors in seinem Namen erstellen. Dieser Gutschriftbeleg ist, wenn wir ihn ausstellen sollen, dann sowohl für den Vendor als auch für seinen Joint-Venture-Partner im Gutschriftsdokument verfügbar. In der Provisionsliste wird die Joint-Venture-Partnerprovision ebenfalls kenntlich gemacht.
Da der Vendor dem Joint-Venture-Partner eine Leistung vergütet, sollte für die Buchhaltung ein Beleg erstellt werden. Der Joint-Venture-Partner könnte dazu eine Rechnung schreiben oder der Vendor kann händisch eine Gutschrift erstellen.
Digistore24 bietet an, dies zu automatisieren und den Gutschriftbeleg automatisch zu erstellen. Der Gutschriftbeleg für den Joint-Venture-Partner ist dann Teil des PDF-Dokuments mit der Digistore24-Gutschrift. Als Vendor oder Joint-Venture-Partner reichst du wie gewohnt das PDF bei deinem Buchhalter oder Steuerberater ein.
Finde hier eine Erläuterung dazu, wie der Gutschriftsbeleg bei dem Anwendungsfall Hilfe bei Produkterstellung aussieht.
HinweisMehrwertsteuer auf Gutschrift: Wenn du unter Konto > Verträge deinen Joint-Venture-Vertrag einrichtest, gibst selbst den Mehrwertsteuersatz ein, der auf der Gutschrift ausgewiesen werden soll. Bitte halte hierzu unbedingt Rücksprache mit deinem Steuerberater. Wir dürfen hierzu keine steuerlichen Auskünfte geben.
Beispiel
Wenn du als JV-Anteil 100 EUR angibst und einen MwSt.-Satz von 19% angibst, erhält der Partner für jeden Kauf 119 EUR per Anspruchsabtretung von dir.