Seit dem 01.01.2015 gilt in Europa ein neues Umsatzsteuergesetz. Wesentlich ist hierbei, dass nicht mehr die Umsatzsteuer des Verkäuferlandes, sondern die des Käuferlandes, also des „Ortes der Leistung“, gilt. Dies hat zur Folge, dass deine Kunden, die aus der ganzen Welt und insbesondere aus dem EU-Raum kommen, die jeweilige Mehrwertsteuer des Käuferlandes zahlen sollten. Die eingenommene Mehrwertsteuer sollte dann an das Finanzamt des entsprechenden Landes abgeführt werden.
Lasse dich nicht von den beiden synonym verwendeten Begriffen „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“ verwirren – sie meinen in Deutschland prinzipiell dasselbe. Im deutschen Steuerrecht ist „Umsatzsteuer“ die korrekte Bezeichnung, da diese auf das „Umsatzsteuergesetz (UStG)“ zurückgeht. In Verbindung mit Verkäufen an Privatkunden ist jedoch eher „Mehrwertsteuer“ verbreitet; und auch aus europäischer Sicht ist dieser Begriff richtig, da die „Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL)“ der EU die rechtliche Basis des deutschen Umsatzsteuergesetzes darstellt.
Was die neue Umsatzsteuerregelung für dich als Vendor bedeutet
Du als Vendor bei Digistore24 solltest erstmal nichts weiter tun. Wir raten jedoch, die Länderabhängigkeit des Mehrwertsteuersatzes mit einem „*“ auf deiner Verkaufsseite zu erwähnen. Digistore24 übernimmt für dich wie gewohnt die komplette Abwicklung und Abrechnung mit den Finanzämtern der jeweiligen Länder. Der Bestellprozess bleibt der gleiche.
Bei Privatkunden wird deine Verkaufsprovision länderabhängig, also je nach Steuersatz, leicht schwanken (z. B. deutscher Kunde: 19 %, österreichischer Kunde: 20 %).
Bei Unternehmerkunden ist deine Verkaufsprovision gleichbleibend; jedoch schwankt der Endpreis in Abhängigkeit vom Käuferland.
Wichtige Änderungen der Produktpreise für Kunden aus der Schweiz
Auf der am 01.01.2015 verabschiedeten EU-Richtlinie basiert auch eine Änderung der Schweizer Mehrwertsteuergesetzgebung. Diese Änderung betrifft Privat- und Unternehmerkunden aus der Schweiz, die über Digistore24 digitale Produkte und elektronisch erbrachte Ferndienstleistungen kaufen.
So wird bei Digistore24 seit dem 01.11.2016 für Kunden aus der Schweiz eine Mehrwertsteuer berechnet.
Neuerung vom 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 werden 7,7 % Mehrwertsteuer berechnet.
Diese 7,7 % Mehrwertsteuer müssen wir als Reseller deiner Produkte an die Schweizer Behörden abführen.
Keine Auswirkungen auf aus der Schweiz gekaufte Events und Seminare
- Bei Bildungs-Events und Bildungs-Seminaren, die in der Schweiz stattfinden, wird bei Privat- und Unternehmerkunden keine Mehrwertsteuer erhoben. Alle weiteren, regulären Seminare (Freizeit) werden weiterhin regulär mit 7,7 % besteuert.
- Falls deine Schweizer Endkunden über Digistore24 Tickets für innerhalb der EU stattfindende Seminare kaufen, fällt weiterhin die Mehrwertsteuer des jeweiligen Seminarlandes an. Ein Schweizer Kunde, der ein Seminar in Deutschland besuchen möchte, zahlt wie gehabt die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Auf welcher Basis werden diese 7,7 % erhoben?
Der über Grenzen verlaufende Warenverkehr, hier zwischen der EU und der Schweiz, sollte in Bezug auf die Mehrwertsteuer immer aus zwei Perspektiven betrachtet werden – aus der Perspektive der Schweiz und aus der europäischen Perspektive:
- Die EU-Perspektive basiert vor allem auf der Richtlinie 2006/112/EG (sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) sowie auf den Gesetzen der jeweiligen Nationen.
- Die Perspektive der Schweiz bezieht sich hingegen auf das Schweizer Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) und die Mehrwertsteuerverordnung.
Nähere Informationen zu den von der EU verabschiedeten Richtlinien
Am 01.01.2015 ist in der EU eine wichtige Neuerung in Bezug auf die europäische Mehrwertsteuer in Kraft getreten, die auch auf Schweizer Unternehmen Einfluss haben kann. Hintergrund dieser Änderungen sind verschiedene, zuvor verabschiedete EU-Richtlinien (u. a. das sogenannte Mehrwertsteuer-Paket 2010 – Richtlinie 2008/8/EG vom 12.02.2008 – oder die Durchführungsverordnung der EU unter Nr. 1042/2013 vom 07.10.2013). Das Ziel der EU war, eine „gerechte und transparente steuerliche Behandlung des elektronischen Handels“ zu verwirklichen, um u. a. Nachteile im Wettbewerb für EU-Unternehmen zu beseitigen.
Betroffen sind im Online-Handel vor allem Dienstleistungen und Inhalte, die im Internet zugänglich gemacht bzw. zum Herunterladen angeboten werden. Konkret sind das: E-Books, Software (für PC oder Smartphone), audiovisuelle Medien, Dienstleistungen im Internet, Webhosting, Online-Werbung und Computerspiele.
Nähere Informationen zum Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
Bei digitalen Produkten lässt sich die Höhe des Steuersatzes aus Art. 25 Abs. 1 MWSTG entnehmen, da digitale Produkte nicht unter den reduzierten Steuersatz von 2,5 % fallen. Siehe das Schweizer Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Absatz 2).
Nachweise/weitere Informationen
Siehe https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-55183.html
Stand: 14. Juli 2017
Beachte unbedingt den Hinweis zur Rechtsberatung.